Alsterdorfer Straße 573
22335 Hamburg-Ohlsdorf
Tel.: 040-504246
Fax: 040-593495
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 8.00-16.00 Uhr
Freitag: 8.00-15.00 Uhr
[ Zurück ]
Während eine Betreuungsverfügung immer erst dann in Kraft tritt, wenn eine Person handlungsunfähig geworden ist, ist eine Vorsorgevollmacht im Grunde nichts anderes als eine Generalvollmacht. Diese kann auch vor der Handlungsunfähigkeit wirksam sein, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich sowohl auf Entscheidungen über medizinische Behandlungen als auch auf andere Geschäfts- und Lebensbereiche (z.B. Steuer, Rente, Mietverhältnisse, Bankgeschäfte). Alle Entscheidungen des Bevollmächtigten sind rechstwirksam.
Obwohl der Gesetzgeber keine bestimmte Form vorschreibt, ist es ratsam, eine Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen.
[ Zurück ]
Alsterdorfer Straße 573 | 22335 Hamburg-Ohlsdorf
Tel.: 040-504246 | Fax: 040-593495